1. Die vorliegenden allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen sind vollumfänglicher Bestandteil der Mitgliedschaft zwischen des Vereins Torwartakademie Salzburg (HPB-Torwartakademie, wird in den AGBs kurz TWA genannt) und seinem Partner.
2. Mitgliedschaftspartner der TWA ist immer der am Kurs teilnehmende Torhüter. Bei Minderjährigen ist ebenfalls der Torhüter Mitgliedschaftspartner, die Mitgliedschaft ist aber zusätzlich durch den Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen.
3. Die Trainingsorte, -zeiten und -gruppen werden durch die TWA mit dem Torhüter abgesprochen. Die vorgenommenen Einteilungen sind verbindlich und grundsätzlich einzuhalten. Ein Training kann bis 24 Stunden vor Trainingsstart in unserem Online-Trainingskalender gebucht und auch wieder abgemeldet werden. Abmeldungen zu einem späteren Zeitpunkt müssen aufgrund der Planbarkeit als abgehaltene Einheit verrechnet werden.
4. Es werden folgende Trainingspakete angeboten:
12 Monats‐Abo: Im Preis inkludiert sind 60 Einheiten, die innerhalb von 12 Monaten ab Zeitpunkt der Buchung eingelöst werden können.
6 Monats‐Abo: Im Preis inkludiert sind 30 Einheiten, die innerhalb von 6 Monaten ab Zeitpunkt der Buchung eingelöst werden können. Halbjahres Kinder Paket: (6 – 9 Jahre) Im Preis inkludiert sind 25 Einheiten, die innerhalb von 6 Monaten ab Zeitpunkt der Buchung eingelöst werden können. 10er Block: Die Einheiten können innerhalb eines Kalenderjahres ab Zeitpunkt der ersten Buchung eingelöst werden. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf des Paketes und können nicht nachgeholt werden.
5. Die Mitgliedschaft für jedes Monat, wird am Monatsanfang via Bankeinzug abgebucht.
6. Kann ein Torhüter infolge von Krankheit, Unfall, gleichzeitigem Wettspiel, schulischen Gründen nicht an einem Training teilnehmen, berechtigt dies nicht zum Ersatz der verpassten Trainingseinheit. Nur wenn das Training mindestens einen Tag vorher abgesagt wird, kann die Trainingseinheit verschoben werden.
7. In den unter Punkt 6 erwähnten Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Kursgeldes.
8. Dauert eine Verletzung und der entsprechende Trainingsausfall länger als 3 Wochen in Folge, wird dem entsprechenden Mitgliedschaftspartner der Monat gutgeschrieben. Der Trainingsausfall muss schriftlich bekannt gegeben werden. Nach Ablauf des Abos wird dieser Monat angehängt.
9. Allfällige Gutschriften und Guthaben verfallen 3 Monate nach Ablauf der Mitgliedschaftsdauer und können weder in eine neue Mitgliedschaft übernommen noch ausbezahlt werden.
10. Fällt das Training infolge eines Unfalls oder Krankheit des Leiters der TWA zwischen 3 Wochen und 6 Wochen in Folge aus, und kann die Trainingsleitung nicht durch eine adäquate Stellvertretung sichergestellt werden, haben alle Mitgliedschaftspartner der TWA das Recht auf Verminderung des Mitgliedschaftsgeldes für die nachfolgende Mitgliedschaftsperiode, berechnet nach Dauer des Trainingsausfalles.
11. Die Mitgliedschaft muss spätestens zwei Monate vor dem Ablaufdatum schriftlich gekündigt werden, ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft zu den selben Konditionen um ein weiteres Jahr. Bei einer erstmaligen Mitgliedschaft wird die Dauer des gewählten Trainingspaketes eingehalten (keine Kündigung möglich). Bei jeder Folgemitgliedschaft kann diese unter Einhaltung einer 2 monatigen Kündigungsfrist schriftlich beendet werden.
12. ie Leitung der TWA ist berechtigt, in außerordentlichen Fällen den Trainingsort für die Durchführung des Torwarttrainings zu ändern. Das Training kann grundsätzlich nur ab einer Gruppengröße von mindestens 2 Personen statt finden. Sollte keine Gruppe mit mind. 2 Personen zustande kommen, ist die Leitung der TWA berechtigt, ohne Entschädigungspflicht gegenüber den Mitgliedschaftspartnern ein Training abzusagen. In diesem Fall ist ebenso keine der Mitgliedschaftsparteien berechtigt, vorzeitig von der Mitgliedschaft zurückzutreten.
13. An gesetzlichen Feiertagen, sowie von 23.12. bis 06.01. entfallen Trainingseinheiten ersatzlos. Kurzfristige Änderungen werden zeitgerecht bekannt gegeben.
14. Die Daten für den Trainingsbeginn und -schluss werden sowohl im Sommer zu Saisonbeginn wie auch im Winter zu Beginn der Rückrunde durch die Leitung der TWA aufgrund der Platzverhältnisse und Öffnung der jeweiligen Sportanlage definitiv festgesetzt.
15. Müssen infolge von schlechter Witterung bzw. schlechten Platzverhältnissen Trainingseinheiten abgesagt oder vorzeitig abgebrochen werden, werden diese nicht nachgeholt. Über die Benützungsmöglichkeit der Trainingsplätze entscheidet der jeweilige Platzwart und die Leitung der TWA endgültig.
16. Die Regeln basieren auf einschlägigen Erfahrungswerten, die von Seiten der Leitung der TWA oder auch von Seiten der Leitung kommen können und demgemäß sachlich fundiert sind.
17. Fotos und Videos dürfen von der TWA für Web- und Printmedien verwendet werden, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung bedarf. Siehe Einverständniserklärung.
18. Die Teilnahme an den Trainings erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko des Teilnehmers.
19. Für Garderobe und Wertgegenstände wird seitens der TWA keine Haftung übernommen.
20. Für Streitigkeiten, die aus jeglichen Mitgliedschaften mit der TWA entstehen, gilt als Gerichtsstand Salzburg.
21. Die TWA behält sich das Recht vor, die AGBs jederzeit abzuändern oder zu ergänzen, indem die überarbeitete Version auf der Webseite veröffentlicht wird.