AGB
Allgemeine Mitgliedschaftsbedingungen
Torwartakademie Salzburg (HPB-Torwartakademie)
(im Folgenden „TWA“)
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen (AGB) sind integraler Bestandteil jeder Mitgliedschaft zwischen dem Verein Torwartakademie Salzburg (HPB-Torwartakademie) – nachfolgend TWA – und dem jeweiligen Mitglied.
- Mitgliedschaftspartner
Mitglied der TWA ist stets der am Training teilnehmende Torhüter.
Bei minderjährigen Torhütern ist zusätzlich die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Erziehungsberechtigten erforderlich, der für die Einhaltung dieser AGB verantwortlich ist.
- Organisation der Trainingseinheiten
Trainingsorte, Trainingszeiten sowie Gruppeneinteilungen werden von der TWA in Abstimmung mit dem Torhüter festgelegt und sind verbindlich.
Trainingseinheiten können bis 24 Stunden vor Trainingsbeginn über den Online-Trainingskalender gebucht oder storniert werden.
Spätere Abmeldungen gelten aus organisatorischen Gründen als konsumierte Einheit und werden verrechnet.
- Trainingspakete
Die TWA bietet folgende Trainingspakete an:
- 12-Monats-Abo: 60 Einheiten, einlösbar innerhalb von 12 Monaten ab Buchungsdatum
- 6-Monats-Abo: 30 Einheiten, einlösbar innerhalb von 6 Monaten ab Buchungsdatum
- Halbjahres-Kinderpaket (6–9 Jahre): 25 Einheiten, einlösbar innerhalb von 6 Monaten
- 10er-Block: Einlösbar innerhalb eines Kalenderjahres ab erster Buchung
Nicht konsumierte Einheiten verfallen nach Ablauf des jeweiligen Paketes ersatzlos und können nicht nachgeholt oder übertragen werden.
- Zahlungsmodalitäten
Die Mitgliedsbeiträge werden monatlich im Voraus mittels Bankeinzug zu Monatsbeginn eingehoben.
- Verhinderung des Teilnehmers
Kann ein Torhüter aus Gründen wie Krankheit, Unfall, schulischen Verpflichtungen oder Wettspielen nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung der Einheit.
Eine Verschiebung ist ausschließlich bei rechtzeitiger Abmeldung gemäß Punkt 3 möglich.
- Rückerstattung
In den unter Punkt 6 genannten Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Mitgliedsbeiträge.
- Langfristige Verletzung
Bei durchgehender Trainingsunfähigkeit infolge Verletzung von mehr als drei aufeinanderfolgenden Wochen wird dem Mitglied ein Monat gutgeschrieben.
Die Verletzung ist schriftlich nachzuweisen. Die Gutschrift wird nach Ablauf der laufenden Mitgliedschaft angehängt.
- Verfall von Guthaben
Gutschriften und Guthaben verfallen drei Monate nach Ende der Mitgliedschaft und können weder übertragen noch bar ausbezahlt werden.
- Trainingsausfall durch die TWA
Fällt das Training infolge Krankheit oder Unfall des Leiters der TWA länger als drei Wochen, ohne dass eine geeignete Vertretung gestellt werden kann, besteht Anspruch auf anteilige Beitragsminderung für die nächste Mitgliedschaftsperiode.
- Kündigung und Vertragsverlängerung
Die Mitgliedschaft ist spätestens zwei Monate vor Ablauf schriftlich zu kündigen.
Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr zu denselben Konditionen.
Bei erstmaliger Mitgliedschaft gilt die gewählte Mindestlaufzeit ohne Kündigungsmöglichkeit.
Folgemitgliedschaften können unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet werden.
- Gruppengröße und Trainingsabsagen
Die TWA ist berechtigt, aus organisatorischen oder außergewöhnlichen Gründen Trainingsorte zu ändern.
Trainingseinheiten finden grundsätzlich nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von zwei Personen statt.
Kommt diese nicht zustande, kann das Training ohne Ersatzanspruch abgesagt werden.
- Feiertage und Betriebsruhe
An gesetzlichen Feiertagen sowie im Zeitraum 23.12. bis 06.01. finden keine Trainings statt. Diese Einheiten entfallen ersatzlos.
- Saisonzeiten
Beginn und Ende der Trainingsperioden werden jeweils zu Saisonbeginn bzw. Rückrundenstart unter Berücksichtigung der Platzverhältnisse festgelegt.
- Witterung und Platzverhältnisse
Bei witterungsbedingten Absagen oder Trainingsabbrüchen besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Rückerstattung.
Die Entscheidung über die Durchführung trifft die TWA gemeinsam mit dem Platzverantwortlichen.
- Weisungsrecht
Den Anweisungen der Trainer und der Leitung der TWA ist Folge zu leisten. Diese beruhen auf fachlicher Erfahrung und Sicherheitsaspekten.
- Foto- und Videoaufnahmen
Fotos und Videos von Trainings und Veranstaltungen dürfen von der TWA für Web- und Printmedien verwendet werden, sofern eine entsprechende Einverständniserklärung vorliegt.
- Haftung
Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr.
Die TWA haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Garderobe und Wertgegenstände
Für Garderobe und mitgebrachte Wertgegenstände übernimmt die TWA keine Haftung.
- Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten gilt – soweit gesetzlich zulässig – Salzburg als Gerichtsstand.
- Änderung der AGB
Die TWA behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden rechtzeitig auf der Website bekannt gegeben und gelten ab Veröffentlichung.